Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten an der Rudolf-Eberle-Schule

  1. Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule unverzüglich (spätestens am zweiten Fehltag) zu melden und zu begründen. Erfolg dies nicht / nicht fristgerecht, dann ist die Fehlzeit unentschuldigt.

  2. Die Abwesenheitsmeldung/ Entschuldigung kann selbstständig über WebUntis eingetragen werden (siehe Anleitung). Bei Minderjährigen erhalten die Erziehungsberechtigten einen WebUntis Zugang, über den sie ihr Kind entschuldigen können. Volljährige können sich grundsätzlich selbst über ihren Zugang entschuldigen. Wird ein(e) Schüler(in) im laufenden Schuljahr volljährig, dann kann sein Zugang (nach Meldung auf dem Sekretariat) entsprechend umgestellt werden.

  3. Bei Minderjährigen erhalten die Erziehungsberechtigten einen WebUntis Zugang, über den sie ihr Kind entschuldigen können. Volljährige können sich grundsätzlich selbst über ihren Zugang entschuldigen. Wird ein(e) Schüler(in) im laufenden Schuljahr volljährig, dann kann sein Zugang (nach Meldung auf dem Sekretariat) entsprechend umgestellt werden.

  4. Bei hohen Fehlzeiten kann der/die Schulleiter(in) die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, in diesem Fall wird die Möglichkeit, sich selbst zu entschuldigen, entzogen.

  5. Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden entscheidet der Fachlehrer. Über die Befreiung von bis zu einem Unterrichtstag entscheidet der/die Klassenlehrer(in). In den übrigen Fällen ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen. Versäumter Unterrichtsstoff wird selbstständig nachgearbeitet.

  6. Arztbesuche und Fahrstunden müssen in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.

  7. Unentschuldigtes Fehlen ist gemäß der Notenbildungsverordnung eine Leistungsverweigerung und wird bei der Notengebung entsprechend gewertet.

  8. Wird eine Klassenarbeit aus berechtigtem Grund versäumt, muss sich der Schüler/die Schülerin unverzüglich beim Fachlehrer um einen möglichen Nachtermin bemühen.

  9. Häufiges Fehlen wird im Zeugnis vermerkt.

  10. Bei Schüler/innen der Berufsschule (Kaufmännische Auszubildende) sind selbst für eine Entschuldigung verantwortlich. Diese ist über WebUntis innerhalb von zwei Tagen notwendig. (bei Minderjährigen erhalten die Eltern eine Zugang). Betriebe können über ihre Zugänge die Fehlzeiten jederzeit einsehen.