Beschwerdemanagement
Beschwerden an der Rudolf-Eberle-Schule
Das schulische Beschwerdemanagement ist wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung.
Ziel
Anregungen und Beschwerden von Schüler/-innen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben und schulinternen und -externen Partnern werden aufgenommen, eingeordnet, bearbeitet und für die Qualitätsentwicklung genutzt. Qualitätsdefizite werden bearbeitet.
Verfahren
Stufe 1: Schüler/-innen/Erziehungsberechtigte, Betriebe und schulische Partner wenden sich an die betroffene Person und suchen gemeinsam eine Lösung des Problems.
Stufe 2: Konnte das Problem in Stufe 1 nicht gelöst werden, wenden sich die Beteiligten an Klassenlehrer/-in bzw. Verbindungslehrer/-in und suchen gemeinsam eine Lösung, bei Bedarf unter Einbeziehung des zuständigen Abteilungsleiters.
Stufe 3: Konnte das Problem in Stufe 2 nicht gelöst werden oder ist das Problem unabhängig von einer Person, wird das ausgefüllte Beschwerdeformular bei der Schulleitung eingereicht (Abgabe im Sekretariat oder E-Mail an breiling@rudolf-eberle-schule.de ), von der stellvertretenden Schulleiterin gesichtet und nach den Kategorien A bis D sortiert. Anonyme Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.
A) Rechtlich relevante Vorgänge:
- verbleiben zur Bearbeitung bei der Schulleitung
- werden gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahren und Regelungen bearbeitet
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
B) Vorgänge, die alltägliche Interaktionen zwischen Lehrkräften und Schülern betreffen:
- werden an die zuständige Lehrkraft bzw. Klassenlehrer/-in abgegeben
- werden durch pädagogische Verfahren bearbeitet und mit den Beteiligten geklärt
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
C) Vorgänge, die einen Hinweis für die systematische Qualitätsentwicklung enthalten:
- werden durch Verfahren der Qualitätsentwicklung an der Schule bearbeitet; Ergebnisse werden von der Schule an die Betroffenen kommuniziert
- werden ausgewertet und stellen Aufzeichnungen der Qualitätsdokumentation dar
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
D) Beschwerden, die eine reine Unmutsäußerung darstellen:
- werden von der Schule erklärend und ggf. befriedend beantwortet
- sind Gegenstand der Regelkommunikation, wenn thematische Häufungen auftreten
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst