Schulordnung

Schul- und Hausordnung der Rudolf-Eberle-Schule

In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen können. Grundlagen des Zusammenlebens in der Schule sind höfliches und tolerantes Verhalten ebenso wie gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Aufgabe der Schulordnung ist es, die Zusammenarbeit störungsfrei und deshalb für Schüler, Lehrer, Schulverwaltung und Schulleitung so angenehm wie möglich zu gestalten. Diese Regeln sollen dem Einzelnen als Orientierungshilfe und Richtschnur für sein Verhalten in unserer Gemeinschaft dienen.

1.1 Pünktlichkeit
  • Beim Gongzeichen zum Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde befinden sich die Schüler in den Klassenzimmern. Schüler, die vor verschlossenen Fachräumen stehen, verhalten sich bitte ruhig.
  • Der Klassensprecher oder sein Stellvertreter meldet dem Sekretariat, wenn ein Lehrer 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen ist.

 

1.2 Sicherheit
  • Alle Schüler genießen beim Schulbesuch Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser erstreckt sich auch auf den Schulweg. Verlassen Schüler in Pausen oder Freistunden das Schulgelände so ruht die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz erlischt.
  • Zu den Sportstätten und in die Übungsfirma darf nur der jeweils kürzeste Weg benutzt werden.
  • Unfälle auf dem Schulweg, in der Schule oder im Sportunterricht müssen dem Sekretariat schnellstmöglich gemeldet werden.
  • Als Aufenthaltsort für die Schüler vor Unterrichtsbeginn und in den Freistunden stehen die Eingangshalle, der im III. OG für Stillarbeit vorgesehene Ort und der Pausenhof zur Verfügung.
  • In den Pausen (09:20 –09.40und11.10–11.25Uhr) ist Schülern der Aufenthalt auf der Terrasse des 2. und 3. Stockes, auf dem Hof und in der Eingangshalle erlaubt. (Die Terrassen sind während der Wintermonate gesperrt.)
1.4 Rauchen
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden – auch bei Schulveranstaltungen – gesetzlich verboten.
  • Ein spezieller Raucherbereich für volljährige Schüler ist von der Schulleitung ausgewiesen. Zigarettenreste gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
  • Diese Regel gilt analog für das Benutzen elektrischer Zigaretten.
1.5 Parkplatzregelung bis 13:00 Uhr
  • Auf dem Schulgelände der Kaufmännischen und Hauswirtschaftlichen Schulen dürfen Kraftfahrzeuge bis13:00Uhr nur mit von der Schulleitung in Ausnahmefällen ausgestellten Berechtigungsscheinen geparkt werden.
1.6 Fernbleiben vom Unterricht
  • Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule unverzüglich (spätestens am 2. Fehltag – bis 12:00 Uhr) zu melden und zu begründen.
  • Zusätzlich ist binnen drei Tagen eine schriftliche Mitteilung des Erziehungsberechtigten nachzureichen. Volljährige können sich grundsätzlich selbst entschuldigen.
  • Bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
  • Schüler, die den Unterricht aus Krankheitsgründen verlassen, müssen sich im Sekretariat abmelden.
  • Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden entscheidet der Fachlehrer. Über die Befreiung von bis zu einem Unterrichtstag entscheidet der Klassenlehrer. In den übrigen Fällen ist die Schulleitung zuständig. Versäumter Unterrichtsstoff wird selbstständig nachgearbeitet.
  • Arztbesuche sollen und Fahrstunden müssen in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.
  • Unentschuldigtes Fehlen ist gemäß Notenbildungsverordnung eine Leistungsverweigerung und bei der Notengebung entsprechend gewertet.
  • Wird eine Klassenarbeit aus berechtigten Gründen versäumt, muss sich der Schüler unverzüglich beim Fachlehrer um einen möglichen Nachtermin bemühen.
  • Häufige Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt.
1.7 Verschiedenes
  • Besitz, Konsum, Kauf und Verkauf von Drogen und Alkohol sind verboten. (Die Schule kann jederzeit bei Verdacht ein Drogenscreening durchführen.)
  • Das Mitführen von eingeschalteten Mobiltelefonen und ähnlichen elektronischen Geräten ist im Unterricht untersagt. Bei Verstößen werden die Geräte eingezogen und können um 15.20 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
  • Für die Nutzung des schuleigenen WLANs und von schuleigener IT-Technik gelten die Bestimmungen der Nutzungsordnung, die hier abgerufen werden kann.
  • Die Schüler haben den Anordnungen und den Weisungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters und der sonstigen Schulbediensteten Folge zu leisten.
  • Änderungen der Personalien oder des Ausbildungsverhältnisses sind dem Klassenlehrer und demSekretariatunverzüglich mitzuteilen.
  • Bei Unzufriedenheit von Schülern oder Eltern über Lehrer soll folgender gestufter Beschwerdeweg eingehalten werden: Gespräch/Gespräche mit dem betreffenden Lehrer, Klassenlehrer, Vertrauenslehrer und der Schulleitung. Bei Gesprächen mit der Schulleitung muss der betroffene Lehrer mit einbezogen werden.

11. September 2017