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Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) FAQ
Ziel der Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen ist die Vermittlung kaufmännischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie deren Vernetzung in fremdsprachlich (Englisch, Wirtschaftsenglisch oder Französisch) geprägten Aufgabenfeldern und die Vertiefung der Kompetenzen in den allgemeinbildenden Fächern.
Sie soll junge Menschen dazu befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten wahrzunehmen und zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg qualifizieren (Fachhochschulreife).
Die Ausbildung erfolgt in einer Vollzeitschule und dauert zwei Jahre.
- Realschulabschluss (auch Werkrealschulabschluss) oder
- Fachschulreife oder
- Versetzung in die Klasse 10 oder 11 des achtjährigen Gymnasiums oder
- Versetzung in die Klasse 11 des neunjährigen Gymnasiums oder
- Versetzung einer Gemeinschaftsschule in die Oberstufe oder
- Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstands
- Zusätzlich: in Englisch mindestens die Note „befriedigend“
Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als Schüler aufgenommen werden können, findet ein Auswahlverfahren statt.
| | 1. Jahr | 2. Jahr | |
|---|---|---|---|
1. |
Pflichtbereich |
||
1.1 |
Allgemeiner Bereich |
||
| Religionslehre | 1 | 1 | |
| Mathematik | 2 | 4 | |
| Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 2 | 1 | |
| Englisch | 3 | 3 | |
| Deutsch | 3 | 3 | |
| Physik oder Biologie | - | 2 | |
1.2 |
Berufsfachlicher Bereich |
||
| Betriebswirtschaft* | 3 | 4 | |
| Steuerung und Kontrolle* | 3 | 1 | |
| Gesamtwirtschaft* | 1 | 1 | |
| Französisch oder Spanisch* | 7 | 6 | |
| Wirtschaftsenglisch* | 3 | 4 | |
| Büromanagement* | 2 | 1 | |
| *jeweils mit Projektkompetenz | |||
1.3 |
Projektarbeit |
- | 2 |
2. |
Wahlbereich |
||
| Wirtschaft | - | 2 | |
| Sport oder dritte Fremdsprache | 2 | 2 | |
3. |
Praktikum |
||
Während der Ausbildung ist pro Jahr ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Betrieben anzustreben. Das Praktikum kann teilweise auch in den Ferien liegen. Es ist aber fakultativ. |
Ja. Die Schüler werden zunächst zur Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wenn Sie die Probezeit nicht bestanden haben, müssen Sie den Bildungsgang verlassen. Sie können ihn jedoch auf Wunsch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen. Wenn Sie dann in die zweite Klasse versetzt werden, entfällt die Verpflichtung, den Bildungsgang zu verlassen. Bei Nichtversetzung können Sie einmal auf Basis eines Aufnahmeverfahrens wiederholen.
Die erfolgreiche Ausbildung endet mit dem Bestehen einer schriftlichen Prüfung in allen Kernfächern (Mathematik, Englisch, Deutsch und Betriebswirtschaft) und einer mündlichen Abschlussprüfung in mindestens einem maßgebenden Fach. Eine Fremdsprache des Pflichtbereichs muss mündlich geprüft werden.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife für das Studium an Hochschulen in Baden-Württemberg erworben.
Durch eine Zusatzprüfung im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ist zusätzlich der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent/in“ möglich. Dieser Berufsabschluss ist zusammen mit der Fachhochschulreife die Voraussetzung, um an einer Wirtschaftsoberschule die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
- Die Fachhochschulreife qualifiziert und berechtigt für ein Studium an Hochschulen in Baden-Württemberg.
- Beginn einer Berufsausbildung im dualen System oder im gehobenen Staatsdienst.
- In Verbindung mit einem halbjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt die Fachhochschulreife zu einem Studium an Hochschulen bundesweit. Details finden Sie beim Land Baden-Württemberg
- Unter bestimmten Voraussetzungen können die Absolventinnen und Absolventen die Wirtschaftsoberschule besuchen und die Allgemeine Hochschulreife erwerben, welche dann das Studium an Universitäten ermöglicht.
Bis zum 1. März können Sie sich bewerben. Den Link zum Online-Bewerberverfahren (BewO) finden Sie auf unserer Homepage www.rudolf-eberle-schule.de.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Über die endgültige Aufnahme wird am Schuljahresende entschieden, nachdem Sie Ihr beglaubigtes Abschlusszeugnis (siehe Voraussetzungen) vorgelegt haben.
- Unterschriebener Ausdruck des Bewerbungsformulars aus BewO
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses des mittleren Bildungsabschlusses. Falls noch nicht vorhanden, genügt zunächst eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Das Zeugnis des mittleren Bildungsabschlusses muss dann nachgereicht werden!
Jedes Jahr im Januar findet ein Informationsabend zum Berufskolleg und Anfang Februar der Berufsinformationstag an der Rudolf-Eberle-Schule statt.
Die Termine werden auf der Homepage bekanntgegeben (www.rudolf-eberle-schule.de).
Weitere Informationen oder Beratung für das Berufskolleg erhalten Sie bei der Abteilungsleitung des Berufskollegs bzw. im Sekretariat unserer Schule.
Tel. +49 7761 560950 (Sekretariat)
Tel. +49 7761 560953 (Hr. Voigt, Abteilungsleitung)